Anti-Korruptions-Compliance

Insbesondere die Anti-Korruptions-Compliance ist inzwischen verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Entgegen weit verbreiteter Ansicht ist Bestechung kein notwendiges Übel, ohne dass der Absatz einbrechen würde. Tatsächlich zeigt sich immer wieder, dass Unternehmen von sauberen Strukturen profitieren, denn Korruption ist teuer, unberechenbar und riskant. Korruption kann zu Geldstrafen und Gewinnabschöpfungen im Bereich von mehreren 100 Mio. EUR führen.

Korruption hat schwerwiegende Folgen

Zwar scheint Korruption auf den ersten Blick ein Delikt ohne Opfer zu sein, doch tatsächlich sind nicht nur die beteiligten Unternehmen oder staatliche Stellen, sondern der gesamte Wettbewerb und die Volkswirtschaft ihre Opfer. Daher sind die durch Korruption angerichteten Schäden vielfältig und nicht immer unmittelbar in Geld zu bemessen. Neben den strafrechtlichen Folgen für die handelnden Personen können die zivilrechtlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen, ihre Mitarbeiter und die Geschäftsführung weitaus schwerwiegender sein.

Neben den offensichtlichen Delikten Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit - sowohl im Amt, als auch im privatwirtschaftlichen Verkehr, vgl. § 299 StGB - werden im Zusammenhang mit Korruption eine Vielzahl weiterer Delikte begangen, insbesondere Unterschlagung, Untreue, Betrug, Erpressung, Falschbilanzierung und nicht zuletzt steuerrechtliche Delikte. Daneben können gegen die handelnden Personen und das Unternehmen Geldbußen verhängt und der erlangte Vermögensvorteil abgeschöpft werden.

Besonders schwer wiegt der Imageschaden, der sich in einem Rückgang der Nachfrage äußert. Weitere Kosten entstehen aus der Aufklärung der Sachverhalte, insbesondere durch Beratungskosten und die Bindung von gerade im Mittelstand nur knapp vorhandenen Managementkapazitäten in die Aufdeckung und Verbesserung der betrieblichen Organisation und Arbeitsabläufe.

Diese erheblichen finanziellen Belastungen können für ein Unternehmen existenzbedrohend werden, sodass mangelhafte Compliance tatsächlich ein Insolvenzrisiko darstellen kann. Durch eine funktionierende Compliance-Organisation können die straf- und zivilrechtlichen Risiken reduziert und ein unternehmerischer Mehrwert generiert werden.

Korruptionsregister und öffentliche Aufträge

In vielen Bundesländern gibt es inzwischen Korruptionsregister, die Unternehmen, die einmal im Bereich Korruption auffällig geworden sind, von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Dies kann je nach Branche existenzbedrohend sein.

In einigen Bundesländern (so in Hamburg und Schleswig-Holstein) gilt ein zertifiziertes Compliance-Management-System als Grund für eine Entschuldigung des Fehlverhaltens einzelner Mitarbeiter. Damit erkennt der Gesetzgeber an, dass kein Unternehmer für die Integrität aller Handlungen seines Unternehmens einstehen kann. Er muss aber die Organisation so aufstellen, dass Fehlverhalten so weit wie möglich erschwert wird.

Institut für Compliance im Mittelstand (ICM)