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Hinweisgeberschutz im Unternehmen - Insider gesucht!

Aus Unternehmen heraus werden (Wirtschafts-)Straftaten begangen bzw. es bestehen intern zum Teil gravierende Missstände. Das ist nicht zuletzt etwa durch die schwarzen Kassen bei Siemens oder aktuell die Dieselaffäre um VW einer breiten Öffentlichkeit bekannt.

Als Gegenmaßnahme setzen Unternehmen international seit langem und nun auch hierzulande zunehmend darauf, spezielle betriebseigene Abteilungen einzurichten, die intern die Einhaltung der Vorschriften und Ahndung von Verstößen gewährleisten sollen (sog. Compliance Management Systeme). Interne Hinweisgeber bzw. Whistleblower, die diese Stellen mit den entsprechenden Insiderinformationen über die fraglichen Unzulänglichkeiten und Missstände versorgen, gelten als wichtiger Bestandteil dieser Konzepte zur betriebseigenen Selbstkontrolle. Daher gehört zur standardmäßigen Ausstattung eines Compliance Management Systems auch eine Hinweisgeberstelle, die es Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden ermöglicht, beobachtete Wirtschaftskriminalität oder andere (Gesetzes-)Verstöße aufwandsarm (und ggf. anonym) zu melden – und zwar so, dass die Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen oder anderweitigen Nachteilen möglichst geschützt sind.

In den letzten Jahren konnten durch kriminologische Forschungsarbeiten bereits gute allgemeine Einsichten in den Entscheidungs- und Handlungsprozess von (potenziellen) Hinweisgebern gewonnen werden. Was aber bislang noch weitgehend unbeleuchtet geblieben ist, sind die praktischen Erfahrungen, die unternehmensangehörige Insider/Hinweisgeber mit den betriebseigenen Anlaufstellen machen. Von Bedeutung sind u.a. folgende Fragen: Ermutigen diese sie zum aktiven Melden von Missständen? Wie gehen die Insider dabei im Einzelnen vor? Was haben die Hinweisgeber für Erwartungen und wie wird mit ihnen umgegangen? Erreichen sie das angestrebte Meldungsziel, wird etwa der Missstand nachhaltig beseitigt? Welche persönlichen Auswirkungen hat die Meldung? Greift die Schutzgarantie? Wie müssten wirksame Schutzgesetzte - die es nach wie vor in Deutschland nicht gibt - und die Hinweisgebersysteme praktisch ausgestaltet sein?

Das Institut für Compliance im Mittelstand (Prof. Dr. Behringer) und die Ludwig Maximilians Universität München (Prof. Dr. Kölbel) nehmen sich dieser Fragen in einem gemeinsamen Forschungsprojekt praktisch an („Berücksichtigung von Belastungslagen und Erwartungen von Hinweisgebern bei der Gestaltung von unternehmenseigenen Meldesystemen“). Ein Baustein dieses Projektes soll in Interviews mit Organisations- und Unternehmensinsidern bestehen, die entweder eine Missstandsmeldung an einen „internen Abnehmer“ (Meldestelle, Ombudsleute, beauftragte Rechtsanwälte und Vorgesetzte usw.) abgegeben oder dies zumindest erwogen haben. Daher suchen wir solche Insider, die bereit sind, mit uns zu sprechen und uns ihre persönlichen Erwartungen an und Erfahrungen mit unternehmenseigenen Hinweisgebersystemen zu schildern.

Dabei wird im Rahmen der Interviewdurchführung/-auswertung die Anonymität der befragten Personen selbstverständlich strikt gewahrt. Sie treten weder namentlich in Erscheinung, noch wird ihre Identität auf andere Weise feststellbar sein. Der Interview-Rahmen lässt sich individuell-flexibel vereinbaren, z.B. hinsichtlich Zeit und Ort.

Ihr Ansprechpartner ist Prof. Dr. Stefan Behringer (stefan.behringer@removeThis.nordakademie.de)

Institut für Compliance im Mittelstand (ICM)